Yogalehrerausbildung und Steuererklärung

Ich habe gerade meinen Steuerbescheid für 2007 erhalten. Meine Steuererklärung habe ich brav mit einem dieser Steuerprogramme gemacht. War ganz einfach, mach ich seit vielen Jahren. Erstmals aber bin ich zu meinem „normalen“ Job auch selbstständig als Kleinunternehmer, nämlich Yogalehrer.

Nun habe ich meine Lehrerausbildung als berufliche Weiterbildung angegeben. Das Finanzamt behauptet nun:

Bei den Aufwendungen für die Yogalehrer-Ausbildung handelt es sich nicht um Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arubeit, sondern um Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit.

Das haut rein. Denn die Ausbildung ist teuer. Es kommen ja noch Fahrtkosten dazu! Meine Einnahmen sind im ersten Jahr des Yogalehrergewerbes natürlich noch nicht sehr hoch – sprich: inkl. der Workshops und die Anfahren kam ein Verlust dabei raus. Ich will damit auch nicht dauerhaft große Gewinne machen, sondern meine Kosten für Worksops, Ausbildungen, Bücher, CD´s ect. ungefähr 1:1 decken.

Welche Erfahrungen habt Ihr mit euren Ausbildungskosten in der Steuererklärung gemacht und wie habt ihr sie steuerlich geltend gemacht?

Wenn die das nicht anerkennen, kann ich dann nächstes Jahr einen Verlustvortrag geltend machen?

1 Kommentar zu „Yogalehrerausbildung und Steuererklärung“

  1. hallo alex,

    das mit dem verlustvortrag gilt, soweit ich weiß, nur für gmbh, ag etc. aber nicht für personen einzelunternehmungen. wenn ich es richtig verstehe, kannst du also nur durch deine „verluste“ deine steuerschuld drücken, soweit du die einzelenen „steuer-sparposten“ nicht schon anderweitig aufgebraucht hast.

    gruß
    ronny

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